Welche Verstöße können gemeldet werden?

Das Gesetz hat einen breiten Anwendungsbereich, der darauf abzielt, Transparenz und Integrität in verschiedenen Sektoren zu fördern. Die wesentlichen Bereiche, die unter das HSCHG fallen könnten, sind:

1. Öffentliches Auftragswesen: Dies umfasst jegliche Unregelmäßigkeiten oder Verstöße im öffentlichen Beschaffungswesen.

2. Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte: Hierunter fallen Verdachtsmomente bezüglich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Regelverstöße im Finanzsektor.

3. Produktsicherheit und -konformität: Alles, was die Sicherheit von Produkten betrifft oder nicht mit den erforderlichen Normen und Vorschriften übereinstimmt, kann als Hinweis gemeldet werden.

4. Verkehrssicherheit: Angelegenheiten, die die Sicherheit im Verkehr gefährden, sind ebenfalls Gegenstand des Hinweisgebersystems.

5. Umweltschutz: Verstöße gegen Umweltvorschriften, die möglicherweise schädliche Auswirkungen haben, können gemeldet werden.

6. Strahlenschutz und nukleare Sicherheit: Jegliche Verletzungen von Vorschriften im Bereich des Strahlenschutzes und der nuklearen Sicherheit sind meldefähig.

7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz: Wenn es um die Sicherheit von Lebensmitteln, Futtermitteln oder den Schutz von Tieren geht, sind Hinweise wichtig.

8. Öffentliche Gesundheit: Verstöße gegen Vorschriften, die die öffentliche Gesundheit betreffen, sind ein relevanter Bereich für Meldungen.

9. Verbraucherschutz: Alle Angelegenheiten, die den Schutz von Verbrauchern betreffen, können als Hinweis gemeldet werden.

10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen: Dieser Bereich betrifft Datenschutzverletzungen und Probleme mit der IT-Sicherheit.

11. Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB): Dies schließt Straftaten wie Betrug und Bestechung ein.