Gern können Sie für Ihre Mitarbeiter nachfolgenden Text verwenden, um diese auf Ihre neue interne Hinweisgeberstelle nach dem HSchG hinzuweisen. Hierin sind dann alle erforderlichen Angaben enthalten, damit ab sofort dann unsere Kanzlei für Ihr Unternehmen als interne Hinweisgeberstelle agieren kann (vorausgesetzt natürlich, dass wir bereits eine entsprechende vertragliche Regelung getroffen haben).
Betreff: Einführung der internen Meldestelle gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HinSchG)
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir möchten Sie heute über eine wichtige Neuerung informieren, die im Rahmen des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) eingeführt wurde. Ab sofort steht Ihnen Rechtsanwalt Cornelius Matutis als unsere interne Hinweisgeberstelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds.
Diese interne Hinweisgeberstelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.
Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:
Nutzung des Formulars auf der Website https://anwaltliche-meldestelle.at/hinweis-geben/
Kontakt per E-Mail an hinweis@anwaltliche-meldestelle.at
Telefon oder nach Terminvereinbarung persönlich Vereinbarung: +43 (0)6245 – 20311
Weitere Informationen zum HinweisgeberInnenschutzgesetz sowie zur internen Hinweisgeberstelle sowie auch zu neben der internen Hinweisgeberstelle möglichen externen Meldewegen sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Website unserer internen Meldestelle: https://anwaltliche-meldestelle.at.
Wir möchten betonen, dass die Einführung der anwaltlichen Meldestelle als unserer internen Hinweisgebestelle ein weiterer Schritt ist, um eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Integrität und Compliance im Mittelpunkt stehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Bereitstellung dieser Hinweisgeberstelle dazu beiträgt, mögliche Missstände aufzudecken und zeitnah Maßnahmen zu ergreifen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüßen
[Unternehmer/Unternehmensleitung]