Die Kosten für Ihr Unternehmen / Ihre Körperschaft (also unser Preis) besteht nur aus einem jährlichen Pauschalpreis, der alles mit umfasst, was erforderlich ist. Egal wieviele Meldungen eingehen.
Bei dem Preis orientieren wir uns an der Beschäftigtenzahl Ihres Unternehmens / Ihrer Körperschaft, wobei jeder Kopf zählt. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer, Behördenleiter genauso viel zählt wie ein geringfügig Beschäftigter.
Unternehmen / Körperschaften mit bis zu 100 Beschäftigten zahlen jährlich für unsere anwaltliche Meldestelle als interne Meldestelle nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz lediglich den Pauschalpreis von 300 EUR zzgl. 20% USt.
Für jede weitere angefangene Gruppe von 50 Beschäftigten wird ein jährlicher Zuschlag von 100 EUR zzgl. 20% USt. berechnet.
Die Preisstruktur des Pauschalpreises sieht also folgendermaßen aus:
- bis zu 100 Beschäftigte: jährlich 300 EUR zzgl. USt.
- 101 bis 150 Beschäftigte: jährlich 400 EUR zzgl. USt.
- 151 bis 200 Beschäftigte: jährlich 500 EUR zzgl. USt.
- 201 bis 250 Beschäftigte: jährlich 600 EUR zzgl. USt.
- 251 bis 300 Beschäftigte: jährlich 700 EUR zzgl. USt.
… und so weiter. Also einfach zu berechnen.
Ab 1.001 Beschäftigte flacht die Steigerung dann etwas ab, so dass dann erst ab weiterer angefangener Gruppe von 100 Beschäftigten ein jährlicher Zuschlag von 100 EUR zzgl. USt. berechnet wird.
Zu kompliziert? Dann können Sie den für Ihre Unternehmensgröße / Körperschaftsgröße geltenden Betrag einfach hier berechnen:
Teilen Sie uns einfach bei der Angebotsanfrage den aktuellen Stand Ihrer Arbeitnehmer mit, und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot mit dem für Sie geltenden Betrag. Da es sich um Jahresbeiträge handelt, erfolgt keine Nachberechnung oder Gutschrift bei Änderungen Ihrer Beschäftigtenzahl während des Jahres (unabhängig davon, ob sie steigt oder fällt). Im folgenden Jahr würden wir dann wieder die aktuelle Arbeitnehmerzahl berücksichtigen.
Wenn die Preise Ihnen zu günstige erscheinen, dann Bedenken Sie, dass wir hier als Anwaltskanzlei mit vertraulichen Anfragen täglich zu tun haben und deswegen diese Tätigkeit bei uns entspannt und DSGVO-konform in den Kanzleialltag integriert werden kann.
Dennoch enthalten diese Gebühren nicht die weitergehende Rechtsberatung in Bezug auf die dann gemeldeten Verstöße. Diese sollten Sie durch interne Abteilungen oder Ihren Haus- und Hofanwalt abarbeiten lassen. Soweit wir Ihnen hier zur Seite stehen sollen (was wir wegen der Vertrauensstellung gegenüber dem Hinweisgeber eher ablehen würden), dann würde dies gesondert berechnet werden.
Durch den Pauschalpreis sind aber sämtliche vom HinweisgeberInnenschutzgesetz geforderten Tätigkeiten der internen Meldestelle abgedeckt.